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Consulting

Convincing answers to your questions

Legally compliant and sustainable outsourcing solutions

We know plenty about the doubts and questions that entrepreneurs face. Does outsourcing actually fit my corporate culture? Or is the topic so complex that the organisational effort would turn out greater than the subsequent benefit? The TABEL group gives convincing and legally compliant answers with regards to business process outsourcing (BPO) in production- and logistis-related environments. It advises using an optimisation process that requires first-class preparation.

We immerse ourselves holistically into your individual structure - regardless of whether we accompany your order, carry it out for you or even whether or not a collaboration develops. The variety of ways in which BPO solutions can be used offers enormous opportunities and durable benefits. How seriously this sensitive topic is implemented is a question of values, of will and of entrepreneurial necessity. We are happy to answer your questions in a personal conversation.

An open discussion with our specialists provides a valuable basis for decision-making and, at the end of a detailed analytical process, determines whether an outsourcing project for optimisation in your company is a sensible solution.

Joint analysis and full confidence

Our feasibility check highlights your advantages

With the help of a feasibility check, we clarify In which division of the company outsourcing can be used as a means of optimisation. Even this initial analytical step requires a lot of trust on both sides. We examine the most important business, legal, personnel, technical and organisational facts in your company.

Are existing jobs well organised so far? How can quality and work safety be increased? Do the internal material flow and the processing times match? Are all areas optimally used? You will quickly notice: We, too, have a lot of questions about conceivable implementations and the associated potential for improvement. They are posed by TABEL to provide constructive answers.

Your joint path with the TABEL Group looks as follows:

  • Recognise opportunities
  • Identify risks
  • Prepare decisions
  • Protect investments
  • Optimise solutions
  • Accompany or carry out implementation

The goals of our analyses are independent of the respective industry process and cost optimisations. To achieve this, we use the REFA methodology among other things. It includes the areas of time management, process analysis and potential analysis, so that weak points can be identified and suggestions for improvement can be worked out. For example, we analyse according to proven methods and principles in manufacturing such as Lean management, TIMWOOD or 5M.

Once cooperation has been agreed upon, the proven organisation, support or implementation by the TABEL Group begins. As part of the conception and preparation phase we create process plans and service descriptions, define input and output interfaces, draft necessary contracts and ensure the quality of the business processes. In the case of a support project, we find suitable service providers and audited suppliers on behalf of our customers for implementation.

 

Your contact person, our consulting expert

Christian Winter

  • Master of Industrial Engineering (Business Administration & Mechanical Engineering)
  • More than 25 years in leading positions in the industry (mechanical engineering, consumer electronics, printer supplies, writing instruments)
  • Consulting experience in various industries (automotive, medical devices, pharmaceutical, printing industry, food retail)

Telephone: +49 (0)511 86004-0
Mobile: +49 (0)151 268 7979 8
E-mail: christian.winter@remove-this.tabel.com
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Contact

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. 
Abweichende Bestimmungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II. Angebot, Auftrag

1. Nicht bestätigte Abmachungen jeder Art mit unseren Vertretern oder unseren Angestellten haben keine 
Gültigkeit. Dies erstreckt sich ausdrücklich auch auf Festpreisabsprachen und die Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
2. Für den Umfang und den Inhalt der Leistungen sind nur unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgebend. 

III. Preise

1. Unsere schriftlich bestätigten Preise sind grundsätzlich verbindlich. Sollten sich jedoch die Kostenverhältnisse 
(Material, Löhne usw.) zwischen dem Tage des Vertragsabschlusses und dem der Leistung verändern, sind 
wir berechtigt, eine neue Preisstellung entsprechend den veränderten Kosten vorzunehmen oder aber einen 
entsprechenden Aufschlag auf den vereinbarten Preis zu machen. Dabei wird der Nachweis durch Vorlage der 
erhöhten Einkaufspreise und ggf. gestiegenen Lohnzahlungen erbracht. Dies gilt insbesondere für Langzeitverträge. Soweit Arbeitsleistungen nach 22:00 Uhr bzw. an Sonn- und/oder Feiertagen erbracht werden, erhöhen 
sich die bestätigten Preise um die gesetzlich bzw. tarifvertraglich vorgesehenen Zuschläge.
2. Können die Erhöhungsvoraussetzungen nicht dargelegt werden, steht dem Auftraggeber das Recht zur Vertragsauflösung zu, wenn der Preis wesentlich stärker erhöht worden ist, als die allgemeinen Lebenshaltungskosten steigen.
3. Die Preise verstehen sich netto. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.

IV. Leistung

1. Leistungstermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. 
Gerät der Auftragnehmer bei einem wirksam vereinbarten Leistungstermin in Verzug, ist mit ihm eine angemessene Nachfrist zu vereinbaren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom 
Vertrag zurückzutreten.
2. Treten Leistungsschwierigkeiten durch höhere Gewalt, Streik usw. auf, so vereinbaren die Parteien einen neuen 
Leistungstermin. Wird hierüber keine Einigung erzielt, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung 
und Verzugsschäden, sind ausgeschlossen.

V. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat am Einsatzort rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit 
der Auftragnehmer seine Leistungen ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen 
kann. Auf Verlangen hat der Auftraggeber auf seine Kosten geeignetes Fachpersonal für die Bedienung von 
Gabelstaplern und Spezialmaschinen zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die dadurch eintreten, dass 
der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, sind entsprechend zu vergüten. Hierzu gehören insbesondere die Wartezeit des Personals, zusätzliche Fahrtkosten und Arbeitsausfall.
2. Die vom Auftragnehmer durchgeführten Tätigkeiten sind nach Abschluss abzunehmen. Maschinen oder 
maschinelle Anlagen sind auf ihre Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Dies hat in Anwesenheit eines 
vertretungsberechtigten Mitarbeiters des Auftraggebers zu erfolgen. Unterbleibt die Abnahme entgegen der 
Aufforderung des Auftragnehmers, so gilt die Leistung des Auftragnehmers mit Beendigung derselben als 
ordnungsgemäß erbacht.
3. Ist ein Mitarbeiter des Auftraggebers zur Abnahme nicht anwesend, gilt die Leistung des Auftragnehmers als 
ordnungsgemäß erbracht, wenn ihm nicht bis spätestens 8:00 Uhr des folgenden Tages eine anderweitige 
Mitteilung vorliegt.

VI. Mängel, Gewährleistung, Haftung, Verjährung

1. Für Beschädigungen an Maschinen oder Maschinenteilen im Rahmen der Arbeitsleistungen übernimmt der 
Auftragnehmer grundsätzlich keine Haftung; es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger 
Vertragsverletzung.
2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Gegenstandes verursacht werden und die nicht durch einfache, fachmännische Warenschau erkennbar 
waren (z.B. frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel oder Fremdkörper). Dasselbe gilt für 
Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt chemisch reinigungsfähiges Material enthält, soweit die Stücke 
nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Auftragnehmer dies durch einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen konnte.
3. Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der 
Auftrag unausführbar ist, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber 
ggf. angefallene Lohn- und Fahrtkosten sowie weiteren Lohnausfall auszugleichen.
4. Soweit der Auftragnehmer für Schadenersatz haftet, kann nur Geldersatz verlangt werden. Dabei ist die Höhe 
durch den jeweiligen Zeitwert des zu bearbeitenden Gegenstandes begrenzt.
5. Die Haftung für Folgeschäden bzw. nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.
6. Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren spätestens 1 Jahr nach Erbringung und damit Abnahme 
der Leistung, soweit aufgrund dessen Geschäftsbedingungen nicht kürzere Verjährungs- und Ausschlusspflichten 
vereinbart sind.
7. Ansprüche und Beanstandungen - gleich welcher Art - müssen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich und 
unmittelbar nach Schadensfeststellung geltend gemacht werden, spätestens jedoch bis 08:00 Uhr des folgenden Tages. Dies gilt auch für etwaige Schäden an Anlagen, Produktionsmitteln und sonstigen maschinellen 
Einrichtungen des Auftraggebers. Andernfalls ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
8. Für konkret nachgewiesene Schäden, die durch das Personal des Auftragnehmers verursacht wurden, haftet 
der Auftragnehmer nur im Rahmen der Bedingungen seiner Betriebshaftpflichtversicherung, die er dem Auftraggeber auf Wunsch auszuhändigen hat.
9. Zur Vermeidung von unübersehbaren Folgeschäden und aus Schadensminderungsgründen hat der Auftraggeber festgestellte Mängel durch sein Personal beseitigen zu lassen, soweit dies ohne Spezialkenntnisse und 
ohne größeren Aufwand möglich ist, und den Auftragnehmer hiervon in Kenntnis zu setzen.

VII. Vergütung

1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber ohne Nachweis mindestens Verzugszinsen von 5 % Punkten über dem jeweiligen 
Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen Nachweis bleibt hiervon unberührt.
2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung früher erbrachter Leistungen im Verzug, ist der Auftragnehmer 
berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen zurückzuhalten.
3. Eine fällige Forderung des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. 

VIII. Kündigung

1. Auftragnehmer und Auftraggeber haben das Recht, aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 
Kündigungsfrist zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung 
des Vertrages bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung hat innerhalb 
von 2 Wochen zu erfolgen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die 
Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Die Kündigungsgründe müssen unverzüglich mitgeteilt 
werden.

IX. Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Gerichtsstand ist, wenn beide Parteien Kaufleute sind, Hannover.
2. Bestehende oder eintretende völlige oder teilweise Nichtigkeit eines Teiles dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Company Details
Tabel Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG
Nürnberger Str. 2
30880 Laatzen

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registration in the commercial register
Register court: Amtsgericht Hannover
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Tabel Verwaltungs GmbH, represented by:
Rüdiger Tabel, address as above

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Telephone: +49 (0) 511 86004-0
Fax: +49 (0) 0511 86004-89
E-Mail: info@tabel.com

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Registration number: HRB 200507

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Nuremberg street 2
30880 Laatzen

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