Asset 1

Automotive

More speed through systematic processes

TABEL Group: It optimises and optimises and optimises…

The automotive industry is constantly evolving and in the midst of a fundamental change. Innovative topics such as electromobility, autonomous driving and connectivity call for even more effectiveness and flexibility - with increasingly high cost and rationalisation pressures.
TABEL helps companies in the automotive supply industry to optimise their in-house supply chain. Our specialists increase speed and efficiency. They analyse which process control systems can be improved and implement them accurately - with well thought-out concepts, their own resources and employees.

Higher efficiency and flexibility

Process optimisation from procurement to sales

Far-reaching change processes in the automotive industry raise the question: Do internal logistics belong to the core competencies in a company’s production? We know the answer. The TABEL Group specialises in designing and implementing material flows and production schedules efficiently. The goal is to take a load off our customers’ minds to let them concentrate on their strengths. We accomplish this in a performance-oriented and thus cost-optimised manner.

The FIFO principle and Kanban are commonly used In the automotive sector, because of its optimised material flow according to the Lean concept. Production takes place according to TPS with JIS/JIT, Jidoka und Hejunka. Kaizen, Six Sigma, Standardisierung and Shop Floor Managemnt are addtional centrale pillars. Top priority is the highest possible level of quality, productivity, flexibility and reliability of delivery. In the fields of procurement, production and sales logistics, TABEL is your optimal automotive partner:

  • Unloading and loading of delivery vehicles
  • Receipt of goods, temporary storage
  • Inbound inspection, inventory hold / release
  • Goods receipt posting in the ERP system
  • Unpacking, sorting, product labeling
  • Pre-packing, packaging
  • In-house transport
  • Disposal and recycling

Analysis, consultation and implementation

Concrete advantages through solution concepts

We can say from experience: optimal organisation of incoming goods is the basis for short lead times and efficient workforce planning. From receiving goods to optimising route and travel times to computer-aided documentation and storage - the TABEL experts constantly analyse and perfect processes. We provide the necessary resources and employees and handle individual processes or entire production and assembly areas on behalf of our customers.

Setting up tugger trains is such an optimisation example. Tugger trains can make production logistics more efficient by providing order-related supply of machinery and equipment. This eliminates the need for fine logistics of the push-principle for the machine operator. Instead, workplace supply occurs according to needs through the pull principle (Kanban).
These concrete advantages are gained through cooperation with TABEL:

  • Optimised goods delivery process
  • Reduction of personnel expenses
  • Minimisation of space requirements
  • Shortening of throughput times
  • Reduction of travel times
  • Avoidance of empty runs and individual shipments
     

Your contact person, our automotive expert

Christian Winter

  • Industrial Engineer (Mechanical Engineering)
  • More than 25 years in leading positions in the industry (mechanical engineering, consumer electronics, printer supplies, writing instruments)
  • Consulting experience in various industries (automotive, medical devices, pharmaceutical, food retail)

Telephone: +49 (0)511 86004-0
Mobile: +49 (0)151 268 7979 8
E-mail: christian.winter@remove-this.tabel.com
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. 
Abweichende Bestimmungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II. Angebot, Auftrag

1. Nicht bestätigte Abmachungen jeder Art mit unseren Vertretern oder unseren Angestellten haben keine 
Gültigkeit. Dies erstreckt sich ausdrücklich auch auf Festpreisabsprachen und die Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
2. Für den Umfang und den Inhalt der Leistungen sind nur unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgebend. 

III. Preise

1. Unsere schriftlich bestätigten Preise sind grundsätzlich verbindlich. Sollten sich jedoch die Kostenverhältnisse 
(Material, Löhne usw.) zwischen dem Tage des Vertragsabschlusses und dem der Leistung verändern, sind 
wir berechtigt, eine neue Preisstellung entsprechend den veränderten Kosten vorzunehmen oder aber einen 
entsprechenden Aufschlag auf den vereinbarten Preis zu machen. Dabei wird der Nachweis durch Vorlage der 
erhöhten Einkaufspreise und ggf. gestiegenen Lohnzahlungen erbracht. Dies gilt insbesondere für Langzeitverträge. Soweit Arbeitsleistungen nach 22:00 Uhr bzw. an Sonn- und/oder Feiertagen erbracht werden, erhöhen 
sich die bestätigten Preise um die gesetzlich bzw. tarifvertraglich vorgesehenen Zuschläge.
2. Können die Erhöhungsvoraussetzungen nicht dargelegt werden, steht dem Auftraggeber das Recht zur Vertragsauflösung zu, wenn der Preis wesentlich stärker erhöht worden ist, als die allgemeinen Lebenshaltungskosten steigen.
3. Die Preise verstehen sich netto. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.

IV. Leistung

1. Leistungstermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. 
Gerät der Auftragnehmer bei einem wirksam vereinbarten Leistungstermin in Verzug, ist mit ihm eine angemessene Nachfrist zu vereinbaren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom 
Vertrag zurückzutreten.
2. Treten Leistungsschwierigkeiten durch höhere Gewalt, Streik usw. auf, so vereinbaren die Parteien einen neuen 
Leistungstermin. Wird hierüber keine Einigung erzielt, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung 
und Verzugsschäden, sind ausgeschlossen.

V. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat am Einsatzort rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit 
der Auftragnehmer seine Leistungen ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen 
kann. Auf Verlangen hat der Auftraggeber auf seine Kosten geeignetes Fachpersonal für die Bedienung von 
Gabelstaplern und Spezialmaschinen zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die dadurch eintreten, dass 
der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, sind entsprechend zu vergüten. Hierzu gehören insbesondere die Wartezeit des Personals, zusätzliche Fahrtkosten und Arbeitsausfall.
2. Die vom Auftragnehmer durchgeführten Tätigkeiten sind nach Abschluss abzunehmen. Maschinen oder 
maschinelle Anlagen sind auf ihre Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Dies hat in Anwesenheit eines 
vertretungsberechtigten Mitarbeiters des Auftraggebers zu erfolgen. Unterbleibt die Abnahme entgegen der 
Aufforderung des Auftragnehmers, so gilt die Leistung des Auftragnehmers mit Beendigung derselben als 
ordnungsgemäß erbacht.
3. Ist ein Mitarbeiter des Auftraggebers zur Abnahme nicht anwesend, gilt die Leistung des Auftragnehmers als 
ordnungsgemäß erbracht, wenn ihm nicht bis spätestens 8:00 Uhr des folgenden Tages eine anderweitige 
Mitteilung vorliegt.

VI. Mängel, Gewährleistung, Haftung, Verjährung

1. Für Beschädigungen an Maschinen oder Maschinenteilen im Rahmen der Arbeitsleistungen übernimmt der 
Auftragnehmer grundsätzlich keine Haftung; es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger 
Vertragsverletzung.
2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Gegenstandes verursacht werden und die nicht durch einfache, fachmännische Warenschau erkennbar 
waren (z.B. frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel oder Fremdkörper). Dasselbe gilt für 
Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt chemisch reinigungsfähiges Material enthält, soweit die Stücke 
nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Auftragnehmer dies durch einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen konnte.
3. Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der 
Auftrag unausführbar ist, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber 
ggf. angefallene Lohn- und Fahrtkosten sowie weiteren Lohnausfall auszugleichen.
4. Soweit der Auftragnehmer für Schadenersatz haftet, kann nur Geldersatz verlangt werden. Dabei ist die Höhe 
durch den jeweiligen Zeitwert des zu bearbeitenden Gegenstandes begrenzt.
5. Die Haftung für Folgeschäden bzw. nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.
6. Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren spätestens 1 Jahr nach Erbringung und damit Abnahme 
der Leistung, soweit aufgrund dessen Geschäftsbedingungen nicht kürzere Verjährungs- und Ausschlusspflichten 
vereinbart sind.
7. Ansprüche und Beanstandungen - gleich welcher Art - müssen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich und 
unmittelbar nach Schadensfeststellung geltend gemacht werden, spätestens jedoch bis 08:00 Uhr des folgenden Tages. Dies gilt auch für etwaige Schäden an Anlagen, Produktionsmitteln und sonstigen maschinellen 
Einrichtungen des Auftraggebers. Andernfalls ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
8. Für konkret nachgewiesene Schäden, die durch das Personal des Auftragnehmers verursacht wurden, haftet 
der Auftragnehmer nur im Rahmen der Bedingungen seiner Betriebshaftpflichtversicherung, die er dem Auftraggeber auf Wunsch auszuhändigen hat.
9. Zur Vermeidung von unübersehbaren Folgeschäden und aus Schadensminderungsgründen hat der Auftraggeber festgestellte Mängel durch sein Personal beseitigen zu lassen, soweit dies ohne Spezialkenntnisse und 
ohne größeren Aufwand möglich ist, und den Auftragnehmer hiervon in Kenntnis zu setzen.

VII. Vergütung

1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber ohne Nachweis mindestens Verzugszinsen von 5 % Punkten über dem jeweiligen 
Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen Nachweis bleibt hiervon unberührt.
2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung früher erbrachter Leistungen im Verzug, ist der Auftragnehmer 
berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen zurückzuhalten.
3. Eine fällige Forderung des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. 

VIII. Kündigung

1. Auftragnehmer und Auftraggeber haben das Recht, aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 
Kündigungsfrist zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung 
des Vertrages bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung hat innerhalb 
von 2 Wochen zu erfolgen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die 
Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Die Kündigungsgründe müssen unverzüglich mitgeteilt 
werden.

IX. Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Gerichtsstand ist, wenn beide Parteien Kaufleute sind, Hannover.
2. Bestehende oder eintretende völlige oder teilweise Nichtigkeit eines Teiles dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Company Details
Tabel Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG
Nürnberger Str. 2
30880 Laatzen

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registration in the commercial register
Register court: Amtsgericht Hannover
Registration number: HRA 200533

Tax ID:
Sales tax identification number acc. § 27 UstG:
DE 253779403

Represented by:
Tabel Verwaltungs GmbH, represented by:
Rüdiger Tabel, address as above

Contact:
Telephone: +49 (0) 511 86004-0
Fax: +49 (0) 0511 86004-89
E-Mail: info@tabel.com

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Register court: Amtsgericht Hannover
Registration number: HRB 200507

Tax ID:
Sales tax identification number according to §27 a sales tax law:
DE 245592810

Responsible for the content according to § 55 Abs. 2 RStV:
Rüdiger Tabel

Tabel GmbH
Nuremberg street 2
30880 Laatzen

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