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Logistics

More planning security thanks to clever personnel concepts

TABEL Group supports and assists with logistics

The boom in the logistics industry is associated with high cost pressure. More and more large companies expect to gain a competitive edge by outsourcing their logistics. For instance: effective contract logistics must provide flexible compensation according to seasonal peaks and fluctuations in orders. Here, the TABEL Group assists and optimises. It is a cost-conscious and reliable partner thanks to well thought-out personnel concepts.

Despite comparatively low fares in the logistics industry, it is important to develop convincing solutions that enable lowering costs. Our personnel concepts include a wide range of services at the goods receipt, in the warehouse and at the goods issue, which are implemented in the work contract. As a premium solution, we provide our forklift drivers and our own vehicle fleet for billing at fixed prices with full cost and budget control.

Your reliable partner for long-term success

Our incentive pay models create real added value

With our logistics services, we ensure that you feel safer in your personnel planning and better able to plan. The strategic outsourcing of logistics and logistics-related services to the TABEL Group supports your business success in logistics. We specifically take on tasks in the supply chain as well as entire projects to assist and optimise.
TABEL sees itself as a reliable partner who accompanies clients in the context of contract logistics and fulfillment logistics in the long term. Our many years of experience and our know-how in logistics pay off. Thanks to clever personnel concepts with new incentive pay models, we create real added value.
 

TABEL is your optimal logistics partner in these areas:

In goods receipt/inbound

  • unloading

  • Palletising
  • Incoming goods inspection

In storage

  • Packing / packaging
  • Display rack construction »
  • Value Added Services (VAS)
  • Pallet and box management
  • cross-docking
  • Production and assembly
  • Hall and floor cleaning
     

In goods issue/outbound

  • Pre-delivery inspection
  • Order-specific packaging
  • Loading
  • Cargo security

Safe processes at fully controlled costs

The premium TABEL solution: take advantage of our forklift drivers and vehicle fleet

By outsourcing to the TABEL Group, you lower your operating costs and gain flexibility. Thanks to our expertise, we have qualified personnel and ensure that project and production safety come first. In order to increase your competitiveness and to ensure safe processes, we employ personnel bound by service contracts. With incentive wages in order picking, unit prices for display rack construction and billing at the unit price, we provide reliable processes with full cost control.

One of the premium solutions the TABEL Group offers are our own well trained forklift drivers, paid at fixed prices. Our fleet of vehicles with our own forklifts is covered in the Full Service package. It contributes to lower costs and better results through in-house outsourcing. Our fixed prices and performance-based wages support high productivity gains.

Your all-round carefree package:

  • Training system for all employees with a clear job reference, billing at fixed prices including all ancillary labour costs
  • Intelligent personnel management
  • Application for all possible types of employment
  • increased productivity

Contact

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. 
Abweichende Bestimmungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II. Angebot, Auftrag

1. Nicht bestätigte Abmachungen jeder Art mit unseren Vertretern oder unseren Angestellten haben keine 
Gültigkeit. Dies erstreckt sich ausdrücklich auch auf Festpreisabsprachen und die Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
2. Für den Umfang und den Inhalt der Leistungen sind nur unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgebend. 

III. Preise

1. Unsere schriftlich bestätigten Preise sind grundsätzlich verbindlich. Sollten sich jedoch die Kostenverhältnisse 
(Material, Löhne usw.) zwischen dem Tage des Vertragsabschlusses und dem der Leistung verändern, sind 
wir berechtigt, eine neue Preisstellung entsprechend den veränderten Kosten vorzunehmen oder aber einen 
entsprechenden Aufschlag auf den vereinbarten Preis zu machen. Dabei wird der Nachweis durch Vorlage der 
erhöhten Einkaufspreise und ggf. gestiegenen Lohnzahlungen erbracht. Dies gilt insbesondere für Langzeitverträge. Soweit Arbeitsleistungen nach 22:00 Uhr bzw. an Sonn- und/oder Feiertagen erbracht werden, erhöhen 
sich die bestätigten Preise um die gesetzlich bzw. tarifvertraglich vorgesehenen Zuschläge.
2. Können die Erhöhungsvoraussetzungen nicht dargelegt werden, steht dem Auftraggeber das Recht zur Vertragsauflösung zu, wenn der Preis wesentlich stärker erhöht worden ist, als die allgemeinen Lebenshaltungskosten steigen.
3. Die Preise verstehen sich netto. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.

IV. Leistung

1. Leistungstermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. 
Gerät der Auftragnehmer bei einem wirksam vereinbarten Leistungstermin in Verzug, ist mit ihm eine angemessene Nachfrist zu vereinbaren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom 
Vertrag zurückzutreten.
2. Treten Leistungsschwierigkeiten durch höhere Gewalt, Streik usw. auf, so vereinbaren die Parteien einen neuen 
Leistungstermin. Wird hierüber keine Einigung erzielt, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung 
und Verzugsschäden, sind ausgeschlossen.

V. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat am Einsatzort rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit 
der Auftragnehmer seine Leistungen ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen 
kann. Auf Verlangen hat der Auftraggeber auf seine Kosten geeignetes Fachpersonal für die Bedienung von 
Gabelstaplern und Spezialmaschinen zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die dadurch eintreten, dass 
der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, sind entsprechend zu vergüten. Hierzu gehören insbesondere die Wartezeit des Personals, zusätzliche Fahrtkosten und Arbeitsausfall.
2. Die vom Auftragnehmer durchgeführten Tätigkeiten sind nach Abschluss abzunehmen. Maschinen oder 
maschinelle Anlagen sind auf ihre Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Dies hat in Anwesenheit eines 
vertretungsberechtigten Mitarbeiters des Auftraggebers zu erfolgen. Unterbleibt die Abnahme entgegen der 
Aufforderung des Auftragnehmers, so gilt die Leistung des Auftragnehmers mit Beendigung derselben als 
ordnungsgemäß erbacht.
3. Ist ein Mitarbeiter des Auftraggebers zur Abnahme nicht anwesend, gilt die Leistung des Auftragnehmers als 
ordnungsgemäß erbracht, wenn ihm nicht bis spätestens 8:00 Uhr des folgenden Tages eine anderweitige 
Mitteilung vorliegt.

VI. Mängel, Gewährleistung, Haftung, Verjährung

1. Für Beschädigungen an Maschinen oder Maschinenteilen im Rahmen der Arbeitsleistungen übernimmt der 
Auftragnehmer grundsätzlich keine Haftung; es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger 
Vertragsverletzung.
2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Gegenstandes verursacht werden und die nicht durch einfache, fachmännische Warenschau erkennbar 
waren (z.B. frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel oder Fremdkörper). Dasselbe gilt für 
Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt chemisch reinigungsfähiges Material enthält, soweit die Stücke 
nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Auftragnehmer dies durch einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen konnte.
3. Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der 
Auftrag unausführbar ist, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber 
ggf. angefallene Lohn- und Fahrtkosten sowie weiteren Lohnausfall auszugleichen.
4. Soweit der Auftragnehmer für Schadenersatz haftet, kann nur Geldersatz verlangt werden. Dabei ist die Höhe 
durch den jeweiligen Zeitwert des zu bearbeitenden Gegenstandes begrenzt.
5. Die Haftung für Folgeschäden bzw. nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.
6. Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren spätestens 1 Jahr nach Erbringung und damit Abnahme 
der Leistung, soweit aufgrund dessen Geschäftsbedingungen nicht kürzere Verjährungs- und Ausschlusspflichten 
vereinbart sind.
7. Ansprüche und Beanstandungen - gleich welcher Art - müssen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich und 
unmittelbar nach Schadensfeststellung geltend gemacht werden, spätestens jedoch bis 08:00 Uhr des folgenden Tages. Dies gilt auch für etwaige Schäden an Anlagen, Produktionsmitteln und sonstigen maschinellen 
Einrichtungen des Auftraggebers. Andernfalls ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
8. Für konkret nachgewiesene Schäden, die durch das Personal des Auftragnehmers verursacht wurden, haftet 
der Auftragnehmer nur im Rahmen der Bedingungen seiner Betriebshaftpflichtversicherung, die er dem Auftraggeber auf Wunsch auszuhändigen hat.
9. Zur Vermeidung von unübersehbaren Folgeschäden und aus Schadensminderungsgründen hat der Auftraggeber festgestellte Mängel durch sein Personal beseitigen zu lassen, soweit dies ohne Spezialkenntnisse und 
ohne größeren Aufwand möglich ist, und den Auftragnehmer hiervon in Kenntnis zu setzen.

VII. Vergütung

1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber ohne Nachweis mindestens Verzugszinsen von 5 % Punkten über dem jeweiligen 
Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen Nachweis bleibt hiervon unberührt.
2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung früher erbrachter Leistungen im Verzug, ist der Auftragnehmer 
berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen zurückzuhalten.
3. Eine fällige Forderung des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. 

VIII. Kündigung

1. Auftragnehmer und Auftraggeber haben das Recht, aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 
Kündigungsfrist zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung 
des Vertrages bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung hat innerhalb 
von 2 Wochen zu erfolgen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die 
Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Die Kündigungsgründe müssen unverzüglich mitgeteilt 
werden.

IX. Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Gerichtsstand ist, wenn beide Parteien Kaufleute sind, Hannover.
2. Bestehende oder eintretende völlige oder teilweise Nichtigkeit eines Teiles dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Company Details
Tabel Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG
Nürnberger Str. 2
30880 Laatzen

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registration in the commercial register
Register court: Amtsgericht Hannover
Registration number: HRA 200533

Tax ID:
Sales tax identification number acc. § 27 UstG:
DE 253779403

Represented by:
Tabel Verwaltungs GmbH, represented by:
Rüdiger Tabel, address as above

Contact:
Telephone: +49 (0) 511 86004-0
Fax: +49 (0) 0511 86004-89
E-Mail: info@tabel.com

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Register court: Amtsgericht Hannover
Registration number: HRB 200507

Tax ID:
Sales tax identification number according to §27 a sales tax law:
DE 245592810

Responsible for the content according to § 55 Abs. 2 RStV:
Rüdiger Tabel

Tabel GmbH
Nuremberg street 2
30880 Laatzen

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Rüdiger Tabel

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Fax: +49 (0) 511 86004-89
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